Hinweise zu Ihrer Anfrage
Von Januar bis April besteht ein Mindestaufenthalt von 4 Tage (ausgenommen in den Schulferien),
kürzere Aufenthalte können nur auf Anfrage gebucht werden.
Von 4. Mai bis 30. November besteht ein Mindestaufenthalt von 7 Tage. Der An- und Abreisetag ist jeweils der Samstag.
Ab 4 Tage entfällt der Aufschlag für Kurzübernachtungen.
Zwischen 08.08.26 und 22.08.26 sind nur 14 Tage Aufenthalt möglich, d.h. es ist leider keine An-/Abreise am 15.08.26 möglich.